Muss eine Zuzahlung geleistet werden?
Nein, eine Zuzahlung zu unseren Präventionsprogrammen ist nicht zu leisten.
Nein, eine Zuzahlung zu unseren Präventionsprogrammen ist nicht zu leisten.
Die Deutsche Rentenversicherung trägt die gesamten Kosten für den Aufenthalt im Centrum für Prävention bzw. im Schloss Höhenried sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber leistet Entgeltfortzahlung während der Initialphase und der Auffrischungsphase (Refresher).
Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter für die Dauer der stationären Phasen (sechstägige Start-und dreitägige Auffrischungsphase) in Verbindung mit einer Entgeltfortzahlung frei.
Unsere RV Fit Programme gliedern sich in vier Phasen und dauern insgesamt ca. neun Monate. Die Prävention beginnt mit der Startphase. Im Rahmen eines Gesundheitschecks (RV Fit) erfolgt eine umfangreiche Diagnostik und [...]
Unsere Präventionsprogramme richten sich u.a. an Beschäftigte, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, die eine gesundheitsgefährdende oder -belastende Beschäftigung ausüben bzw. bei denen bereits erste Beeinträchtigungen der Gesundheit bestehen.
Die RV Fit Präventionsleistung können Sie in Form eines "eAntrags" unter www.eservice-drv.de unkompliziert beantragen.