Arbeitgeber stellen die Führungskräfte für die Dauer der von der Deutschen Rentenversicherung getragenen stationären Phasen des Programms in Verbindung mit einer Entgeltfortzahlung frei. Wie mit der kurzen verbleibenden Zeit umgegangen wird, kann individuell entschieden werden. Der Arbeitgeber sollte bereit sein, die programmspezifische Zuzahlung an Great Place to Work zu leisten