Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter für die Dauer der stationären Phasen (sechstägige Start- und dreitägige Auffrischungsphase) in Verbindung mit einer Entgeltfortzahlung frei.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter für die Dauer der stationären Phasen (sechstägige Start- und dreitägige Auffrischungsphase) in Verbindung mit einer Entgeltfortzahlung frei.